Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13777
VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41 (https://dejure.org/2009,13777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2009 - 8 BV 08.41 (https://dejure.org/2009,13777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 8 BV 08.41 (https://dejure.org/2009,13777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • bayern.de PDF

    Art 44, 54 BayStrWG; §§ 196, 271 BGB
    Verjährung von Ansprüchen aus einer Baulastvereinbarung

  • openjur.de

    Inhalt einer öffentlich-rechtlichen Baulastenvereinbarung - Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Winterdienst auch nach 10 Jahren - Stadt muss vereinbarte Kostenpauschale für Winterdienst an Bundeswehr zahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 735
  • DÖV 2009, 594
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Deshalb würden kürzere Verjährungsfristen in der Regel auch der Interessenlage der Beteiligten nicht angemessen Rechnung tragen (vgl. dazu allgemein auch BVerwG vom 24.1.2007 NVwZ 2007, 1315/1319 f.).

    Dafür könnten auch die allgemeinen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Heranziehung kurzer Verjährungstatbestände im öffentlichen Recht nach §§ 194 ff. BGB sprechen, die in der Regel als nicht interessengerecht angesehen werden (vgl. dazu BVerwG vom 24.1.2007 NVwZ 2007, 1315/1319 f.; vgl. ferner auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNr. 39 zu § 53).

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Der Anspruch auf die Rechtshängigkeitszinsen folgt aus § 291, § 288 Abs. 2 BGB (vgl. BVerwG vom 1.12.1955 BVerwGE 7, 95 ff.).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Kann ein Vertragspartner wie hier durch sein Verhalten auf den Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung und damit auf den Beginn der Verjährung Einfluss nehmen, geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass zulasten des Berechtigten die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, solange er nicht in der Lage ist, den Anspruch geltend zu machen (vgl. BGH vom 17.2.1971 BGHZ 55, 340/341 f.; vom 8.7.1981 NJW 1982, 930/931).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    b) In dieses System der Baulastvereinbarung fügt es sich problemlos ein, wenn der Dritte mit dem originären Baulastträger auch die Übernahme weiterer Aufgaben vereinbart, die zwar formal wie die Straßenreinigung einschließlich Räumen und Streuen bei Schnee (vgl. auch Art. 51 BayStrWG) nicht zur Straßenbaulast gehören (vgl. Art. 9 Abs. 3 BayStrWG), die damit aber in einem engen sicherheitsrechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59; vom 4.4.2007 BayVBl 2007, 558/559).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Insbesondere ist die nunmehr drei Jahre betragende regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB nicht deshalb heranzuziehen, weil für die Zeit vor dem 1. Januar 2002 die entsprechende regelmäßige Verjährungsfrist von dreißig Jahren nach § 195 BGB a.F. angewandt wird (vgl. BVerwG vom 15.5.2008 DÖV 2008, 822/823).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Kann ein Vertragspartner wie hier durch sein Verhalten auf den Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung und damit auf den Beginn der Verjährung Einfluss nehmen, geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass zulasten des Berechtigten die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, solange er nicht in der Lage ist, den Anspruch geltend zu machen (vgl. BGH vom 17.2.1971 BGHZ 55, 340/341 f.; vom 8.7.1981 NJW 1982, 930/931).
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Der Zahlungsanspruch muss in einer für den Lauf der Verjährungsfrist maßgebenden Weise "durchsetzbar" entstanden sein (vgl. BGH vom 22.2.1979 BGHZ 73, 363/367).
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    b) In dieses System der Baulastvereinbarung fügt es sich problemlos ein, wenn der Dritte mit dem originären Baulastträger auch die Übernahme weiterer Aufgaben vereinbart, die zwar formal wie die Straßenreinigung einschließlich Räumen und Streuen bei Schnee (vgl. auch Art. 51 BayStrWG) nicht zur Straßenbaulast gehören (vgl. Art. 9 Abs. 3 BayStrWG), die damit aber in einem engen sicherheitsrechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59; vom 4.4.2007 BayVBl 2007, 558/559).
  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41
    Die Widmung hat im Übrigen zur Folge, dass das zugrunde liegende bürgerlich-rechtliche Eigentum an der Wegefläche inhaltslos wird (vgl. Art. 6 Abs. 5 BayStrWG; - vgl. BayVGH vom 15.9.1999 BayVBl 2000, 345/346).
  • VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 ZB 19.1270

    Beseitigung eines Schotterwegs und der darunter liegender Rohrleitungen

    Die Entstehung des Anspruchs setzt voraus, dass er geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, was regelmäßig die Fälligkeit nach § 271 Abs. 1 BGB voraussetzt (vgl. BGH, U.v. 3.8.2017 - VII ZR 32/17 - MDR 2017, 1191 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 13.1.2009 - 8 BV 08.41 - BayVBl 2010, 242 = juris Rn. 39).
  • VG Minden, 09.04.2015 - 1 K 2542/12

    Inanspruchnahme eines Straßenbaulastträgers als Mitgesellschafter für

    Zudem sei ein Eigentumserwerb nach § 11 Abs. 2 StrWG NRW binnen einer Frist von fünf Jahren üblich (BayVGH, Urteil vom 13.01.2009 - 8 BV 08.41 -).
  • VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08

    Prozesszinsen; Verjährung

    Wenn auch regelmäßig die Entstehung eines Anspruchs, seine Fälligkeit und die Möglichkeit seiner gerichtlichen Durchsetzbarkeit im selben Zeitpunkt zusammen treffen (vgl. § 271 BGB) , gibt es doch insoweit Ausnahmen nicht nur bei Ansprüchen aus gegenseitigen Verträgen und bei Schadensersatzansprüchen (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 13.01.2009 - 8 BV 08.41 -, juris, Rn 39f), sondern auch im Hinblick auf die Fälligkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht